Nach DGUV Vorschrift 68 (vorherige BGV D27) sind Flurförderzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen. Ladegeräte von Elektrostaplern müssen nach DGUV V3 (ehemals BGV A3 nach VDE 0701 / 0702) auf Betriebssicherheit geprüft werden. Wir unterstützen Sie bei der Gewährleistung der Betriebssicherheit und der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, indem unser Betrieb die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung (TÜV) sowie die halbjährliche Abgasuntersuchung durchführt. Überlassen Sie die Terminüberwachung uns und Ihr Betrieb ist auf der sicheren Seite!
Ein potenziell enormer Vorteil für Sie sind unsere Wartungen: Sie können von erhöhter Wirtschaftlichkeit und optimiertem Materialfluss profitieren, wenn Sie durch uns eine regelmäßige Wartung durchführen lassen, die Ihren Einsatzbedingungen akkurat angepasst ist. Regelmäßige Wartungen beinhalten einen zyklischen Überblick über Ihren Gabelstapler. Größeren Reparaturen kann auf diesem Wege vorgebeugt werden und Ausfall- sowie Standzeiten reduzieren sich. Auch hierbei übernehmen wir gern die Terminüberwachung und erstellen für Sie einen maßgeschneiderten Wartungsplan.
In Zusammenarbeit mit renommierten Transportunternehmen führen wir zudem die Verladung für Sie durch. Interesse? Dann kontaktieren Sie uns oder sprechen Sie uns einfach an!